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   RG, 28.10.1932 - VII 141/32   

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https://dejure.org/1932,432
RG, 28.10.1932 - VII 141/32 (https://dejure.org/1932,432)
RG, Entscheidung vom 28.10.1932 - VII 141/32 (https://dejure.org/1932,432)
RG, Entscheidung vom 28. Oktober 1932 - VII 141/32 (https://dejure.org/1932,432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Fällt die Pfändung der Provisionsforderungen eines Agenten unter § 832 ZPO.? 2. Kann ein Pfändungspfandrecht an einer Forderung durch Zahlung oder Aufrechnung verletzt werden? 3. Zur Auslegung der Abrede, daß ein Agent seine Provision von den eingenommenen Kaufgeldern ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 138, 252
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.11.2011 - V ZR 239/10

    Pfandrecht an Rechten: Verjährung des Anspruchs des Pfandgläubigers gegen den

    Es kann dahinstehen, ob ein Pfandrecht an einer Forderung ein absolutes Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB ist (bejahend RGZ 138, 252, 255; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., vor § 1204 Rn. 1; Staudinger/Wiegand, BGB [2009], § 1281 Rn. 7; verneinend BayObLG, NJW 1968, 705, 706; Erman/Schiemann, BGB, 12. Aufl., § 823 Rn. 37; MünchKomm-BGB/Wagner, 5. Aufl., § 823 Rn. 147; Soergel/Habersack, BGB, 13. Aufl., vor § 1204 Rn. 4, jeweils mwN) und ob zwischen den Parteien aufgrund des Pfandrechts ein gesetzliches Schuldverhältnis bestand (vgl. dazu Soergel/Habersack, BGB, 13. Auflage, § 1281, Rn. 4).

    Eine Verschlechterung der Vermögenslage der Klägerin ist durch die Auszahlung somit nicht eingetreten (vgl. RGZ 138, 252, 257; MünchKomm-BGB/Damrau, 5. Aufl., § 1281 Rn. 5).

  • LG München I, 24.06.2015 - 22 O 26577/12

    Hinreichend bestimmte Bezeichnung des Drittschuldners im Pfändungs- und

    Provisionsansprüche aus künftigen Geschäften sind bei bestehendem Vertretervertrag zwar grundsätzlich pfändbar (Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 829 Rn. 6 unter Hinweis auf RGZ 138, 252 ff.; Smid, in: Münchener Kommentar, ZPO, 4. Aufl., § 829 Rn. 14; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urt. v. 7.3.2006 - 4 U 659/04-184, 4 U 659/04, Rn. 23 - zitiert nach juris).
  • BAG, 22.05.1965 - 3 AZR 306/64

    Angestellter - Verkauf von Getränken - Im Auftrag des Arbeitgebers - Provision -

    Das Reichsgericht hatte allerdings im Pall eines auf Provisionsbasio arbeitenden Iiandlungsagenten, dessen Frovisionscnspräche gepfändet waren, dem vor der Beschlagnahme geschlossenen Aufrcchnungovcrtrag den Vorrang vor der Pfändung eingeräumt (RGZ. 138, 252 iT25ÖJ7'; ebenso Reimer Schmidt bei Soergel-Siebert, BGB, 9, Aufl., Bd. I, Bein, 3 zu § 392; Wieczorek, ZPO, Bd. IV, Bern. B III a zu § 829; vgl, auch Palandt-Danckelmann, BGB 24, Aufl., 1965, § 392 Anm. 1 )', Bei Reimer Schmidt
  • BGH, 08.05.1958 - 4 StR 52/58

    Rechtsmittel

    Denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind auch künftige Forderungen der Pfändung unterworfen, wenn zur Zeit der Pfändung schon eine Rechtsbeziehung besteht, aus der die Forderungen nach Art und Person des Drittschuldners bestimmt werden können (RGZ 138, 252; RGSt 71, 300; Stein/Jonas 17. Aufl. § 829 ZPO Anm. I 1 a), Der Schuldner muß deshalb die künftigen Provisionsansprüche offenbaren, ebenso das ihnen zugrunde liegende Vertreterverhältnis, weil dieses zur Angabe des Grundes der Forderung gemäß § 807 ZPO notwendig ist.
  • BGH, 13.11.1959 - 4 StR 417/59

    Rechtsmittel

    Vielleicht hat ihm der Richter erklärt, daß alle Ansprüche aus einem Vertretervertrag, auch noch nicht verdiente Provisionen für die in Zukunft abzuschließenden Warenverkäufe, zu dem pfändbaren Vermögen des Vollstreckungsschuldners gehören und deshalb in dem Vermögensverzeichnis angegeben werden müssen (RGZ 138, 252; RGSt 71, 300; Stein/Jonas, 17. Aufl. § 829 ZPO Anm. I 1 a).
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